„Positive Aspekte, aber keine ausreichende Diskussion“
Die SVP in der Abgeordnetenkammer wird sich bei der Abstimmung zur Notverordnung der Regierung über die Schule und Universität der Stimme enthalten. SVP-Fraktionsvorsitzender Siegfried Brugger begründet dies: „Positive Aspekte sind zwar vorhanden, insbesondere was die Einführung einer numerischen Benotung und des Faches Staatsbürgerkunde betrifft. Abzulehnen ist jedoch die ganze Vorgangsweise der Regierung mittels Notverordnung.“ Südtirol werde auf alle Fälle seinen Gestaltungsspielraum im Rahmen der Schulautonomie wahrnehmen.
Wieder einmal agiere die Regierung durch eine Notverordnung mit anschließendem Vertrauensvotum und verhindere damit eine umfassende Diskussion über ein so wichtiges Thema wie die schulische und universitäre Bildung. Brugger: „Es waren leider keine Abänderungsanträge möglich und deshalb können wir nur durch unsere Stimmabgabeerklärung und das anschließende Stimmverhalten unsere Meinung zum Ausdruck bringen.“ Auf alle Fälle ist die Sonderrolle Südtirol durch eine Schutzklausel gesichert. Ziel müsse „eine sinnvolle Anpassung und Weiterentwicklung unseres bewährten Schulsystems sein.“
Was die inhaltliche Bewertung des Gesetzesdekretes betrifft, so könne man durchaus positive Aspekte abgewinnen. „Die erneute Einführung einer numerischen Bewertung in Form einer Zehnerskala ist positiv, sie muss jedoch Teil einer Gesamtbewertung sein. Der erzieherische Wert einer solchen Benotung muss darin bestehen, den schulischen Fortschritt zu fördern“, betont der SVP-Fraktionsvorsitzende. Positiv zu bewerten sei weiters die Einführung des Faches Staatsbürgerkunde, wobei in diesem Falle zu berücksichtigen sei, dass die Inhalte des Unterrichts in Südtirol nicht nur die Verfassung sondern auch das Südtiroler Autonomiestatut sein müssen.
Auch die Einführung der Betragensnote sei durchaus zu begrüßen. Allerdings dürfe sie nicht entscheidend für eine Versetzung sein. Eine solche Bestimmung müsse äußerst vorsichtig gehandhabt werden, betont Brugger: „Es braucht ganz klare Richtlinien, Prozeduren und Garantien für die Schüler selbst und die Zielsetzung muss mit unserer Auffassung der schulischen Bildung in Südtirol klar vereinbar sein.“
Schließlich sei die Einführung einer Einheitslehrperson in der Grundschule durch die in Südtirol gemachten Erfahrungen negativ zu bewerten, denn dies sei keinesfalls zukunftsorientiert und zudem inkompatibel mit den Bildungszielen in Südtirol. Brugger abschließend: „Wir werden uns aufgrund dieser Bewertung bei der Abstimmung im Abgeordnetenhaus der Stimme enthalten und werden in Südtirol die uns gegebenen Spielräume laut Schulautonomie in vollem Rahmen ausschöpfen.“








